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Infos des BKR
Vorläufiger Schlusspunkt unter der Akte 'Kennzeichnung der Kanus' auf dem Bodensee!
Betreff: BSO Faltboot mit Besegelung (4. Juli 2011)
Sehr geehrter Herr Schweizer,
die Schifffahrtsämter am Bodensee haben sich darauf verständigt, dass Kanus mit einer Hilfsbesegelung nicht als Segelboot registriert werden müssen. Kanus brauchen somit kein amtliches Kennzeichen sondern im Kanu ist deutlich der Name und die Anschrift des Kanubesitzers anzubringen.
Gerne dürfen Sie diese Mitteilung im Bodensee-Kanu-Ring verbreiten. Wir stellen auf Antrag selbstverständlich auch einen Bootsausweis aus und das Kanu bekommt ein amtl. Kennzeichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Gebhard
Artikel 2.01 der BSO zum Thema 'Kennzeichnung der Kanus' auf dem Bodensee!
Dokument
Auszug (Artikel 2.01) aus der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung...
Gesamte BSO
Dokument
Gesamte BSO (Bodensee-Schiffahrts-Ordnung)...
Stellungnahme zum Thema 'Kennzeichnung von Kanus unter Segel'
Dokument
Kanus (Faltboote) unter Segel werden zur Kennzeichnung speziell beurteilt...
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