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Letzte Aktualisierung: 15.Nov.2023



Besucher auf dieser Website!


 

Willkommen auf den Webseiten des BKR!



  Der Bodensee-Kanu-Ring ist ein Zusammenschluss der am Bodensee und dessen Umgebung ansässigen Kanusporttreibenden Vereinen in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz.

  Er hat 5'172 Mitglieder (Stand Ende 2022) in 27 Vereinen und stellt sich folgende Aufgaben:

• Die gemeinsamen Interessen des Kanusports gegenüber Behörden, Verbänden und Anderen zu vertreten.
• Den Kanusport zu fördern, insbesondere durch die Organisation und Koordination von Wanderfahrten, durch die Veröffentlichung von Informationen für Kanufahrer sowie die Pflege von Beziehungen im grenzübergreifenden Bodenseegebiet.
• Unterstützung des Natur- und Landschaftsschutzes zur Erhaltung der See- und Flussufer, sowie die Reinhaltung der Gewässer.

  Durch eine Umrundung des Bodensees kann vom BKR ein Wanderwimpel erworben werden.



Unsere nächsten Veranstaltungen...

  25.Nov.2023 Bodensee-Kanu-Tag in Konstanz

   

 Einladung 

Abgeordnete der BKR-Vereine treffen sich zum Jahresrückblick und zur Planung des nächsten Paddeljahres in Konstanz. Infos: Reiner Schmid, BKR-Präsident,


  26.Nov.2023 52. Eisfahrt Konstanz–Reichenau–Konstanz

   

 Einladung 

 Anmelde-Formular 

 Parken in Konstanz 

 Sicherheitskonzept 

Wir hoffen auf gutes Wetter – ohne Sturm und Nebel – so dass wir gemeinsam eine schöne Eisfahrt erleben können! Die Eisfahrt wird dieses Jahr wieder als Rundkurs durchgeführt, das Ziel ist deshalb wieder in Konstanz. Das Umsetzen der Fahrzeuge entfällt!
Infos: Andreas Mattes (BKR-Wanderwart)



DKV Kanu-Kalender 2024

   

 Vorschau Touren 

 Vorschau Alpin 

 Bestellformular 

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde

ab sofort können die DKV-Kalender für 2024 zu Sonderkonditionen bestellt werden! Bitte teilt mir eure Wünsche mittels des beigefügten Bestellformulars, das ihr bis spätestens Freitag den 17.11.2023 mir an "bkr-vize@petra-hassler.de" zumailt, mit. Die Bestellung geht dann umgehend an den DKV, sodass wir die Kalender beim BKR-Kanutag ausgeben können.

Liebe Grüsse aus Singen
Petra



Sperrung am Markelfinger Winkel (Bodensee-Untersee)

  Naturschutzgebiet "Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee"

   

 Karte 

 Verordnung 

Am 30. September ist die neue Naturschutzgebiets-Verordnung "Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee" in Kraft getreten. Für den Kanusport (inkl. SUP) bedeutet dies:

Befahrungsverbot vom 15.10. bis 15.3. für den gesamten Markelfinger Winkel!

In der übrigen Zeit Befahrungsverbot der deutlich ausgeweiteten Uferstreifen (Zone II.1 und Zone II.2 in der Karte).
• Es gilt ein Uferbetretungsverbot (Verbot, die Wege zu verlassen) und ein Verbot Boote/SUP im Schutzgebiet zu lagern.
• Veranstaltungen auf dem Wasser sind nur im bisherigen Umfang weiterhin erlaubt.
• Die direkte Zufahrt auf dem kürzesten Weg bis zum Aussichtsturm Mettnau bleibt erlaubt.
• Bei unmittelbar drohender Gefahr (Unwetter, in Notfällen) – und nur dann! – darf in die Schutzzonen eingefahren werden.

Wir bitten dringend um Beachtung!

Antje Schnellbächer-Bühler
Beauftragte Natur und Gewässer im Kanuverband Baden-Württemberg e.V.



BKR-Flohmarkt


Hier geht es zu unserem Flohmarkt (oder über das Menu: >Interaktiv>Flohmarkt)



Strandrasen

Kostbarkeiten des Bodenseeufers... Flyer angucken? Hier klicken...
Tipps zu ihrem Schutz



Neobioten im Bodensee

Die Referentin Umwelt des KVBW, Antje Schnellbächer-Bühler, bemerkt dazu: Sie gelten für alle Gewässer. Die Verschleppung von Neobioten und Krankheiten wie "Krebspest" sind ein sehr ernstes Thema, das alle Gewässer, nicht nur den Bodensee betrifft.
Daher sollten wir alle wieder vermehrt auf "Bootshygiene" achten... Flyer angucken? Hier klicken...



SUP auf Bodensee und Rhein

Verhaltensregeln für Wassersportler... Flyer angucken? Hier klicken...
Über die Geschäftsstelle des KVBW können die Flyer bestellt werden.
Bestellungen über: Petra Hassler-Mattes, BKR-Schriftführerin, Max-Porzig-Str. 45, 78224 Singen / bkr-vize@petra-hassler.de



Neufassung Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO)
ab 01.04.2022 in Kraft

Verordnung des Ministeriums für Verkehr zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung...

  Stand-Up-Paddling ist nun explizit in die BSO aufgenommen. Wie für alle Kanus gilt:
• Die Adresse des Eigentümers muss angebracht sein
• Ausserhalb der Uferzone (300m) muss eine Rettungsweste/Schwimmhilfe mitgeführt oder getragen werden. Tubes zählen dazu nur, wenn sie nach EN ISO 12402-5:2006 zertifiziert sind.
• SUP haben vor Motorbooten, Segelsurfern und Kite-Surfern Vorfahrt, allen anderen müssen sie ausweichen. Im Zweifel lieber defensiv verhalten.

  Baden/Schwimmen:
• Ausserhalb der Uferzone (300m) muss ein gut sichtbarer Schwimmkörper mitgeführt werden.
• Auf den Rheinstrecken (Alter Rhein, Seerhein und Hochrhein) ist das "Treibenlassen nicht lenkbaren Schwimmkörpern" (schwäbisch "na bada") verboten.

  Weitere Regelungen betreffen Lichterführung, Motorbootzulassungen, wassergefährdende Stoffe, Bootsausweise etc., die für den Kanusport nicht relevant sind.

  Ausführlichere Infos zu den Änderungen: Neufassung BodenseeSchifffahrtsordnung
Download der neuen Regelung: BodSeeSChoEV-BW
Diverse Link zum Gesetzestext im Netz



Schwimmwestenpflicht auf dem Bodensee!

Verordnung des Ministeriums für Verkehr zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung...

  Wichtige Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung ab 2014 :: Eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung im 2014 betrifft uns alle und auf allen Teilen des Bodensees, egal ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: In Artikel 13.20 wurde festgelegt, dass auf allen Booten, also auch Kanus, Kajaks, Surfskis, SUPs, Drachenboote usw. Schwimmhilfen (gem. EN ISO 12402-5:2006) griffbereit mitgeführt werden müssen. Die Mitführpflicht gilt grundsätzlich außerhalb der Uferzone (300 m).

  Der Bodensee-Kanu-Ring empfiehlt grundsätzlich allen Kanuten, die Schwimmweste nicht nur mitzuführen, sondern sie zu tragen. Bei Wassertemperaturen unter 14 Grad C, bei Querungen und bei Starkwind- und Sturmwarnung sollte die Weste verpflichtend getragen werden. Rettungswesten können Leben retten!



Wildwasserpark Bannwil SO (Schweiz)

Das Jahrhundertprojekt im Schweizer Kanusport!
In Bannwil entsteht der erste Wildwasserpark der Schweiz.

Damit wird ein einzigartiger Freizeit- und Erholungsraum für die breite Bevölkerung zur Steigerung der Lebensqualität im Oberaargau geschaffen.

Jetzt geht’s los! Mit dem Crowdfunding ist das Geld zur Finanzierung der Planungsphase des Wildwasserparks Bannwil zusammengekommen.

Alle weiteren Informationen unter http://www.wildwasserpark.ch