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    BODENSEE-KANU-RING e.V.

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Willkommen auf den neugestalteten WEBSEITEN DES BKR!


Der Bodensee-Kanu-Ring ist ein Zusammenschluss der am Bodensee und dessen Umgebung ansässigen Kanusporttreibenden Vereinen in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz.

Er hat 5'110 Mitglieder (Stand Ende 2023) in 28 Vereinen und stellt sich folgende Aufgaben: 

   Die gemeinsamen Interessen des Kanusports gegenüber Behörden, Verbänden und Anderen zu vertreten. 

   Den Kanusport zu fördern, insbesondere durch die Organisation und Koordination von Wanderfahrten, durch die Veröffentlichung von Informationen für Kanufahrer sowie die Pflege von Beziehungen im grenzübergreifenden Bodenseegebiet. 

   Unterstützung des Natur- und Landschaftsschutzes zur Erhaltung der See- und Flussufer, sowie der Reinhaltung der Gewässer. 

Durch eine Umrundung des Bodensees kann vom BKR ein Wanderwimpel erworben werden.




In eigener Sache :: Flyer für Eigenwerbung

An unsere Mitglieder:

Schaut Euch den Flyer an und meldet Eure Bestellung der gedruckten Flyer bei:
Petra Hassler-Mattes, BKR-Schriftführerin, Max-Porzig-Str. 45, 78224 Singen / bkr-vize@petra-hassler.de



Unsere nächste Veranstaltung

Infos über unsere nächste BKR-Veranstaltung folgen in Kürze...



Veranstaltungen unserer mitglieder

Rheinfahrt Stein am Rhein–Schaffhausen, 24.März.2024

Alle Jahre wieder, mit oder ohne wärmende Sonne, startet der Kanu-Club Schaffhausen mit der traditionellen Rheinfahrt in eine neue Paddelsaison. Das Lagerfeuer wird brennen und die Suppe wird köcheln! Kaffee und Kuchen warten darauf, vertilgt zu werden. Wir freuen uns wiederum auf eure gute Laune. Also richtet eure Boote und Boards und ab auf den Rhein zum Einpaddeln...

Bodensee-Kanu-Stafette 2024 :: Vorstellung und Umfrage

Liebe Kolleginnen und Kollegen der BKR-Clubs

Am Kanutag des BKR am 25.11.2023 in Konstanz habe ich die Idee von Thorsten Arp für eine Bodenseestafette skizziert. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Unterlagen allen Clubs des BKR zugestellt werden. Petra hat sich bereit erklärt, die Zustellung zu übernehmen. Besten Dank.

Ihr findet in der Beilage die Idee von Thorsten Arp, ergänzende Überlegungen von mir sowie einen ersten Vorschlag für Teilstrecken und Zeitplan. 

In einem ersten Schritt möchten wir herausfinden, welche Clubs interessiert sind, ob der vorgeschlagene Termin passt, welche Variante bevorzugt wird und wer die Ansprechperson im Club betreffend Bodenseestafette ist. Bitte öffnet den folgenden Link, um die Umfrage bis spätestens 31. Januar 2024 auszufüllen: 

https://forms.gle/CoQrPzMa9LwMojJA6

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse, frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Stephan Pfefferli
Paddelclub Kreuzlingen
Tel. +41 52 365 39 77
stephan.pfefferli@bluewin.ch
Säntisstrasse 9
CH-8357 Guntershausen 



informationen zum kanufahren

Rund ums Paddel-Revier Bodensee

SUP auf Bodensee und Rhein

Verhaltensregeln für Wassersportler...

Die Flyer können bestellt werden bei:
Petra Hassler-Mattes, BKR-Schriftführerin, Max-Porzig-Str. 45, 78224 Singen / bkr-vize@petra-hassler.de

Neufassung Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO)

Stand-Up-Paddling ist nun explizit in die BSO aufgenommen. Wie für alle Kanus gilt:
• Die Adresse des Eigentümers muss angebracht sein
• Ausserhalb der Uferzone (300m) muss eine Rettungsweste/Schwimmhilfe mitgeführt oder getragen werden. Tubes zählen dazu nur, wenn sie nach EN ISO 12402-5:2006 zertifiziert sind.
• SUP haben vor Motorbooten, Segelsurfern und Kite-Surfern Vorfahrt, allen anderen müssen sie ausweichen. Im Zweifel lieber defensiv verhalten.

Baden/Schwimmen:
• Ausserhalb der Uferzone (300m) muss ein gut sichtbarer Schwimmkörper mitgeführt werden.
• Auf den Rheinstrecken (Alter Rhein, Seerhein und Hochrhein) ist das "Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern" (schwäbisch "na bada") verboten.

Weitere Regelungen betreffen Lichterführung, Motorbootzulassungen, wassergefährdende Stoffe, Bootsausweise etc., die für den Kanusport nicht relevant sind.

Ausführlichere Infos zu den Änderungen: Neufassung BodenseeSchifffahrtsordnung
Download der neuen Regelung: BodSeeSChoEV-BW
Diverse Link zum Gesetzestext im Netz

Schwimmwestenpflicht auf dem Bodensee!

Wichtige Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung ab 2014 :: Eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung im 2014 betrifft uns alle und auf allen Teilen des Bodensees, egal ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: In Artikel 13.20 wurde festgelegt, dass auf allen Booten, also auch Kanus, Kajaks, Surfskis, SUPs, Drachenboote usw. Schwimmhilfen (gem. EN ISO 12402-5:2006) griffbereit mitgeführt werden müssen. Die Mitführpflicht gilt grundsätzlich außerhalb der Uferzone (300 m).

Der Bodensee-Kanu-Ring empfiehlt grundsätzlich allen Kanuten, die Schwimmweste nicht nur mitzuführen, sondern sie zu tragen. Bei Wassertemperaturen unter 14 Grad C, bei Querungen und bei Starkwind- und Sturmwarnung sollte die Weste verpflichtend getragen werden. Rettungswesten können Leben retten! 

 Verordnung des Ministeriums für Verkehr zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung siehe nachstehenden Link...

Neobioten im Bodensee

Die Referentin Umwelt des KVBW, Antje Schnellbächer-Bühler, bemerkt dazu: Sie gelten für alle Gewässer. Die Verschleppung von Neobioten und Krankheiten wie "Krebspest" sind ein sehr ernstes Thema, das alle Gewässer, nicht nur den Bodensee betrifft.

Daher sollten wir alle wieder vermehrt auf "Bootshygiene" achten...

Strandrasen

Kostbarkeiten des Bodenseeufers! Tipps zu ihrem Schutz im Flyer...

Sperrung am Markelfinger Winkel (Bodensee-Untersee)

Naturschutzgebiet "Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee"

Am 30. September 2023 ist die neue Naturschutzgebiets-Verordnung "Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee" in Kraft getreten. Für den Kanusport (inkl. SUP) bedeutet dies:

  Befahrungsverbot vom 15.10. bis 15.3. für den gesamten Markelfinger Winkel!

In der übrigen Zeit Befahrungsverbot der deutlich ausgeweiteten Uferstreifen (Zone II.1 und Zone II.2 in der Karte).

  Es gilt ein Uferbetretungsverbot (Verbot, die Wege zu verlassen) und ein Verbot Boote/SUP im Schutzgebiet zu lagern.
  Veranstaltungen auf dem Wasser sind nur im bisherigen Umfang weiterhin erlaubt.
  Die direkte Zufahrt auf dem kürzesten Weg bis zum Aussichtsturm Mettnau bleibt erlaubt.
  Bei unmittelbar drohender Gefahr (Unwetter, in Notfällen) – und nur dann! – darf in die Schutzzonen eingefahren werden.

Wir bitten dringend um Beachtung!

Antje Schnellbächer-Bühler
Beauftragte Natur und Gewässer im Kanuverband Baden-Württemberg e.V. 



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